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Neue Corona-Testverordnung

veröffentlicht am 30.06.2022 12:00 Uhr

Bis kurz vor Auslaufen der alten Corona-Testverordnung am 30.06.2022 war noch nicht richtig klar, wie es mit den Antigen- und PCR-Tests weitergehen soll.

In letzter Minute wurde am gestrigen Mittwoch um 15:01Uhr im Bundesanzeiger die neue Verordnung veröffentlicht.

Wesentliche Inhalte wollen wir gern im Folgenden darstellen.

Es wird in Zukunft 3 Arten von Testungen geben:

1. Testungen ohne Kostenbeteiligung 2. Testungen mit 3€ Eigenbeteiligung 3. Selbstzahlertests
  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
  • Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen oder 3 Euro-Bürgertest haben (Angehörige, Risikokontakte etc.) und dennoch getestet werden wollen, ist das im Testzentrum weiterhin möglich
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Heime, Krankenhäuser, Palliativstationen und Hospizen
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
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  • Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Bundesgesundheitsministerium FAQ